Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Seefeld in Tirol anlässlich der Veranstaltung „White Night“
VBL_TI_LH_20240806_73Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Seefeld in Tirol anlässlich der Veranstaltung „White Night“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
In der Fußgängerzone der Gemeinde Seefeld in Tirol dürfen anlässlich der Veranstaltung „White Night“ am 14. August 2024 bis 23.00 Uhr offen gehalten werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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