Werttarifverordnung Schlachtschweine
VBL_TI_LH_20240206_5Werttarifverordnung SchlachtschweineGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/Vbl/VBL_TI_LH_20240206_5/image001.jpg
Aufgrund des § 52 Abs. 1 lit. a des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 258/2021, wird nach Anhören der Tiroler Landwirtschaftskammer verordnet:
Der Werttarif für die über behördliche Anordnung getöteten oder infolge einer behördlich angeordneten Impfung verendeten Schlachtschweine wird mit 3,50 Euro pro Kilogramm (Nettopreis) festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 29. Februar 2024 außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.