Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Imst anlässlich des „Imster Kulturherbstes“
VBL_TI_LH_20231012_97Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Imst anlässlich des „Imster Kulturherbstes“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
Am 25. Oktober 2023 dürfen in dem Stadtteil „Industriezone“ (Bereich Kaufpark und FMZ) der Stadtgemeinde Imst anlässlich des „Imster Kulturherbstes“ die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offen gehalten werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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