Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Seefeld anlässlich der Veranstaltungen „Shopping & Wine“ und „White Night“
VBL_TI_LH_20230629_62Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Seefeld anlässlich der Veranstaltungen „Shopping & Wine“ und „White Night“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
In der Fußgängerzone der Gemeinde Seefeld dürfen anlässlich der Veranstaltung „Shopping Wine“ am 21.07.2023 die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr und anlässlich der Veranstaltung „White Night“ am 14.08.2023 bis 23.00 Uhr offen gehalten werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.
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