Werttarifverordnung Schlachtschweine
VBL_TI_LH_20230420_35Werttarifverordnung SchlachtschweineGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 52 Abs. 1 lit. a des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 258/2021, wird nach Anhören der Tiroler Landwirtschaftskammer verordnet:
Der Werttarif für die über behördliche Anordnung getöteten oder infolge einer behördlich angeordneten Impfung verendeten Schlachtschweine wird mit 3,00 Euro pro Kilogramm (Nettopreis) festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2023 außer Kraft.
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