Aufhebung der Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten des Kraftfahrwesens von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst
LGBLA_TI_20260416_28Aufhebung der Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten des Kraftfahrwesens von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde ImstGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20260416_28/image001.jpg
Aufgrund des § 123 Abs. 3 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 98/2025, wird verordnet:
Die Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten des Kraftfahrwesens von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst, LGBl. Nr. 26/2015, wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.