Unterstützung des Tiroler Gemeindeverbandes im Zusammenhang mit der Insolvenz der GemNova-Gesellschaften
LGBLA_TI_20260320_16Unterstützung des Tiroler Gemeindeverbandes im Zusammenhang mit der Insolvenz der GemNova-GesellschaftenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag hat beschlossen:
Die Landesregierung wird ermächtigt und beauftragt, zum Zweck der Sicherung des Bestandes des Tiroler Gemeindeverbandes im Zusammenhang mit der Insolvenz der GemNova-Gesellschaften
(1) Die Landesregierung hat die Gewährung des verlorenen Zuschusses (§ 1 lit. a) an folgende Bedingungen zu knüpfen:
(2) Die Haftungsübernahme (§ 1 lit. b) darf ausschließlich für Darlehen erfolgen, die vom Tiroler Gemeindeverband zur Erfüllung der in Abs. 1 lit. a genannten Zahlungsverpflichtungen aufgenommen werden.
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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