Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Untere Schranne – Kaiserwinkl
LGBLA_TI_20251020_73Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Untere Schranne – KaiserwinklGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der § 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und § 10 Abs. 1 lit. b, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Untere Schranne - Kaiserwinkl erlassen wird, LGBl. Nr. 134/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 28/2025, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 14 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Flächen der Grundstücke Nr. 749, 750, 751, 752, 753, 754, 755, 756, 757, 4657 und 4659, alle KG Kössen, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen ausgenommen werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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