Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung – Salzstraße
LGBLA_TI_20251002_68Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung – SalzstraßeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und des § 10 Abs. 2 lit. b, Abs. 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung – Salzstraße erlassen wird, LGBl. Nr. 109/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 29/2022, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 2 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 2769, KG Telfs, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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