Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Zillertal
LGBLA_TI_20250703_57Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband ZillertalGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und des § 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 6/2025, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Zillertal erlassen wird, LGBl. Nr. 26/2024, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 11 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass das in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Grundstück Nr. 5/2, KG Rohrberg, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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