Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Untere Schranne – Kaiserwinkl
LGBLA_TI_20250422_28Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Untere Schranne – KaiserwinklGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 3, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl Nr. 43/2022, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 6/2025, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Untere Schranne – Kaiserwinkl erlassen wird, LGBl. Nr. 134/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 12/2025, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 7 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass
Die Anlage 8 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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