Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und Umgebung
LGBLA_TI_20241119_79Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und UmgebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. a, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 69/2016, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 36/2023, wird wie folgt geändert:
Die Anlagen 10 und 11 zu § 2 werden in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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