Änderung des Tiroler Finanzzuweisungsgesetzes 2020
LGBLA_TI_20240816_50Änderung des Tiroler Finanzzuweisungsgesetzes 2020Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag hat beschlossen:
Das Tiroler Finanzzuweisungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 7/2020, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 24/2023, wird wie folgt geändert:
(1) Das Land Tirol gewährt den Gemeinden Tirols für die laufenden Aufwendungen im Bereich der Elementarpädagogik im Jahr 2024 eine Finanzzuweisung in der Höhe von insgesamt 12.000.000,- Euro.
(2) Die Finanzzuweisung nach Abs. 1 wird auf die Gemeinden wie folgt verteilt:
(3) Die Finanzzuweisung ist bis zum 31. August 2024 an die Gemeinden zu überweisen.“
„(4) § 3c tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.“
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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