Genehmigung einer Grenzänderung zwischen den Gemeinden Forchach und Weißenbach am Lech
LGBLA_TI_20240620_31Genehmigung einer Grenzänderung zwischen den Gemeinden Forchach und Weißenbach am LechGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 6 Abs. 1 und 7 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:
Die Vereinbarung der Gemeinden Forchach und Weißenbach am Lech über die Änderung ihrer Grenzen (Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Forchach vom 9. November 2023 in der Fassung der Ergänzung vom 28. März 2024 sowie Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Weißenbach am Lech vom 27. November 2023 in der Fassung der Ergänzung vom 13. März 2024) wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach der der Vereinbarung nach § 1 zugrundeliegenden Vermessungsurkunde der AVT-ZT-GmbH, Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, vom 22. März 2022, Geschäftszahl 121610/KGV.
(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Forchach und Weißenbach am Lech findet einvernehmlich nicht statt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
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