Aufhebung einer Bestimmung der Grünvorlageverordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zur Überwachung des Abschussplanes Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kälber des Rotwildes, Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kitze des Rehwildes, durch den Verf...
LGBLA_TI_20240417_17Aufhebung einer Bestimmung der Grünvorlageverordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zur Überwachung des Abschussplanes Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kälber des Rotwildes, Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kitze des Rehwildes, durch den Verf...Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes 2021, LGBl. Nr. 160/2021, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. März 2024, V 359/2023-9, zu Recht erkannt:
§ 5 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zur Überwachung des Abschussplanes Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kälber des Rotwildes, Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kitze des Rehwildes vom 18. Mai 2021, IL-JA-23/74-2021, kundgemacht im Bote für Tirol vom 27. Mai 2021, Nr. 198, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
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