Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixental – Wildschönau
LGBLA_TI_20231215_88Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixental – WildschönauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 1 lit. b, 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2023, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixental – Wildschönau erlassen wird, LGBl. Nr. 73/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 108/2021, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 11 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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