Ausschreibung der Neuwahl des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) in der Gemeinde Musau
LGBLA_TI_20231214_86Ausschreibung der Neuwahl des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) in der Gemeinde MusauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Die Bezirkshauptmannschaft Reutte schreibt nach § 73 Abs. 3 lit. b der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 167/2021, die Neuwahl des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) in der Gemeinde Musau auf
Als Stichtag wird der 15. Dezember 2023 bestimmt.
Als Tag der engeren Wahl des(r) Bürgermeisters(in) wird Sonntag, der 10. März 2024, bestimmt.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger und jede Unionsbürgerin, der/die
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen.
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