Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Imst und Umgebung sowie die Gemeinden Haiming und Roppen des Planungsverbandes Ötztal
LGBLA_TI_20230718_54Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Imst und Umgebung sowie die Gemeinden Haiming und Roppen des Planungsverbandes ÖtztalGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Imst und Umgebung sowie die Gemeinden Haiming und Roppen des Planungsverbandes Ötztal erlassen wird, LGBl. Nr. 4/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 79/2022, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 4 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung rot dargestellte Grundstück Nr. 1751, KG Nassereith, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen herausgenommen wird.
Die Anlage 1 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass das in der Anlage 2 zu dieser Verordnung gelb dargestellte Grundstück Nr. 647 sowie Teilflächen der Grundstücke Nr. 621, 622/3, 624, 637 und 2865, alle KG Nassereith, in die Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen einbezogen werden.
Die Anlage 1 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass das in der Anlage 3 zu dieser Verordnung gelb dargestellte Grundstück Nr. 2861 sowie Teilflächen der Grundstücke Nr. 150/1, 151, 325, 672, 2932/1 und 2932/8, alle KG Nassereith, in die Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen einbezogen werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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