Änderung der Festlegung der Erschließungskostenfaktoren
LGBLA_TI_20230523_40Änderung der Festlegung der ErschließungskostenfaktorenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LBGl. Nr. 173/2021, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 35/2023, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird die Aufzählung der Gemeinden des Bezirkes Innsbruck-Land um folgenden Eintrag ergänzt:
„Kolsassberg 226,00 Euro“
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
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