Änderung des Tiroler Finanzzuweisungsgesetzes 2020
LGBLA_TI_20230324_24Änderung des Tiroler Finanzzuweisungsgesetzes 2020Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag hat beschlossen:
Das Tiroler Finanzzuweisungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 7, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 160/2020, wird wie folgt geändert:
(1) Das Land Tirol gewährt den Gemeinden Tirols zur teilweisen Kompensation der sich aufgrund der hohen Inflation, insbesondere der stark gestiegenen Energiepreise, ergebenden Mehrkosten, einmalig eine Finanzzuweisung in der Höhe von insgesamt 25.000.000,- Euro.
(2) Die Finanzzuweisung nach Abs. 1 wird auf die Gemeinden wie folgt verteilt:
(3) Die Finanzzuweisung ist bis zum 1. Mai 2023 an die Gemeinden zu überweisen.“
„(3) § 3b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.“
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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