Änderung des Gemeindebeamtengesetzes 2022
LGBLA_TI_20230127_8Änderung des Gemeindebeamtengesetzes 2022Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag hat beschlossen:
Das Gemeindebeamtengesetz 2022, LGBl. Nr. 97/2022, wird wie folgt geändert:
„(1) Das Gehalt des Beamten des örtlichen Sicherheitswachdienstes beträgt in Euro:
in der
Gehaltsstufe
in der Verwendungsgruppe W 3
in der Verwendungsgruppe W 2
Dienstklasse
Dienstklasse
III
III
IV
V
1
1.859,5
1.907,4
2.324,3
2
1.878,0
1.945,8
2.408,4
3.045,4
3
1.896,5
1.984,5
2.444,8
3.146,4
4
1.914,8
2.023,3
2.537,4
3.246,5
5
1.933,3
2.061,9
2.638,3
3.347,7
6
1.978,1
2.100,6
2.739,9
3.448,4
7
2.008,1
2.138,8
2.841,6
3.549,4
8
2.038,1
2.177,5
2.944,1
3.650,3
9
2.067,4
2.215,8
3.045,4
3.750,4
10
2.097,2
2.254,5
11
2.293,3
12
2.334,5
-“
„(4) Dem Beamten der Verwendungsgruppe W3 gebührt eine ruhegenussfähige Dienstzulage. Sie beträgt bei einer Dienstzeit
Euro
bis zu 9 Jahren
62,1
von 10 bis 15 Jahren
79,7
von 16 bis 21 Jahren
112,9
von 22 bis 29 Jahren
143,0
ab 30 Jahren
170,0
Im Abs. 6 des § 93 werden in der lit. a der Betrag „88,2 Euro“ durch den Betrag „94,7 Euro“ und der Betrag „103,7 Euro“ durch den Betrag „111,3 Euro“ ersetzt.
Im Abs. 6 des § 93 wird in der lit. c der Betrag „124,0 Euro“ durch den Betrag „133,1 Euro“ ersetzt.
Im Abs. 6 des § 93 hat die lit. e zu lauten:
in der
in der Dienstzulagenstufe
1
2
Euro
Grundstufe
79,7
143,0
Dienststufe 1a
170,0
243,4
Dienststufe 1b
215,3
307,9
Dienststufe 2
307,9
380,2
Dienststufe 3
453,4
542,6
Im Abs. 6 des § 93 werden in der lit. f der Betrag „120,7 Euro“ durch den Betrag „129,5 Euro“ und der Betrag „126,9 Euro“ durch den Betrag „136,2 Euro“ ersetzt.
Im Abs. 6 des § 93 wird in der lit. g der Betrag „71,4 Euro“ durch den Betrag „76,6 Euro“ ersetzt.
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
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