Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014
LGBLA_TI_20221219_101Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20221219_101/image001.jpg
Aufgrund des § 3 Abs. 2 des Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2013, LGBl. Nr. 111/2013, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 68/2022, wird verordnet:
Die Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014, LGBl. Nr. 80/2014, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 70/2020, wird wie folgt geändert:
„(4) Im Neubau und bei einem Austausch des Wärmeerzeugers in bestehenden Gebäuden sind Heizungsanlagen mit selbstregulierenden Einrichtungen zur separaten Regelung der Temperatur für jeden Raum oder soweit technisch zweckmäßig in einem bestimmten beheizten Bereich des Gebäudeteils, auszustatten, sofern dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist.“
Im § 27 wird am Ende der Z 2 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Bestimmung als Z 3 angefügt
Die Anlage 10 wird durch die Anlage zu dieser Verordnung ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.