Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung
LGBLA_TI_20220720_73Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des Art. 58 Abs. 5 lit. a der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 133/2019, wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
Die Verordnung über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 126/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 22/2022, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird am Ende der Aufzählung der Aufgaben des Sachgebietes Innenrevision und IT der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und die Wortfolge „rechtliche Angelegenheiten der Statistik.“ aufgehoben.
Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht zu lauten:
„Angelegenheiten des land- und forstwirtschaftlichen Schul- und Erziehungswesens im Sinn des Art. 14a B-VG mit Ausnahme des Dienstrechtes und des Personalvertretungsrechtes der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer und Landesvertragslehrer; Aufgaben des Schul-(Heim-)erhalters der vom Land Tirol errichteten Schulen und Schülerheime mit Ausnahme der Landessonderschulen und Sonderschulheime; Schul- und Bildungsangelegenheiten, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen; rechtliche Angelegenheiten der Landwirtschaft und der agrarischen Marktordnung, der Fischerei, der Jagd, des Tierschutzes und der Tierversuche; Landesjagd Pitztal; Veterinärrecht; Grundverkehrsrecht; Höferecht; Arbeitsrecht und berufliche Vertretung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten; Obereinigungskommission; Landeskulturfonds mit Ausnahme der rechtlichen und finanziellen Aufsicht; fachliche Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung; Land- und Forstwirtschaftsinspektion; landwirtschaftliches Versuchswesen; Einrichtung, Führung und Evidenthaltung von Bodendauerbeobachtungsflächen und sonstige fachliche Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Bodengesundheit mit Ausnahme des forstlichen Bodenschutzes; fachliche Angelegenheiten der Pflanzengesundheit; Führung der Tiroler Genbank; Entschädigungen von Schäden durch große Beutegreifer.“
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht die Wortfolge „Aufgaben des Schul-(Heim-)erhalters der vom Land Tirol errichteten Schulen und Schülerheime mit Ausnahme der Landessonderschulen und Sonderschulheime; Schul- und Bildungsangelegenheiten, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen;“ aufgehoben.
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben des Sachgebiets Ländlicher Raum die Wortfolge „Landeskulturfonds mit Ausnahme der rechtlichen und finanziellen Aufsicht;“ aufgehoben.
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Agrarrecht die Wortfolge „rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes;“ durch die Wortfolge „rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen;“ ersetzt.
Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Forstorganisation zu lauten:
„Zentrale fachliche und innerorganisatorische Dienste für die Gruppe Forst; Förderwesen der Forstwirtschaft und im Erholungsraum einschließlich der Kontrolle und Steuerung; forstliche Aus- und Weiterbildung; Waldaufseherlehrgang; Waldpädagogik; forstliches Berichtswesen und Statistik; Landesforstgärten einschließlich Samenplantagen und Generhaltungsbestände; geographisches Informationssystem der Gruppe Forst (TIRIS Wald).“
„Fachliche Angelegenheiten für Wald- und Holzwirtschaft, Waldbau, Waldökologie, Naturwaldreservate und Waldbiodiversität, forstlicher Wegebau einschließlich Wegeinventur und Fachgutachten; Planungen für Schutzwaldverbesserung und Landesschutzwaldkonzepte; Klimawandelanpassung des Waldes, Waldtypenkarte Tirol, Wertschöpfungskette Forst – Holz, forstliche Betriebswirtschaft; Waldwirtschaftspläne, Waldentwicklungsplanung, Planungsaufgaben bei Waldregulierungen; Betreuung und Führung der Walddatenbank und der Fachanwendung Wildbachbetreuung.“
„Allgemeine fachliche Angelegenheiten des Forstwesens; forstliche Fachgutachten; Forstaufsicht; Forstschutz; Waldschadensprävention und -management; forstlicher Pflanzenschutz; forstliches Vermehrungsgutgesetz; Wildeinflusserhebungen einschließlich Verjüngungsdynamik; forstlicher Bodenschutz einschließlich Waldökosystemleistungen; Landschaftsdienst und Besuchermanagement im Erholungsraum; fachliche Angelegenheiten der Luftgüteüberwachung.“
„Förderung der Anliegen der Jugend, Familien, Frauen, Senioren und Migranten, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen; Arbeitnehmer- und Arbeitsmarktförderung einschließlich der Angelegenheiten der Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbH; fachliche und rechtliche Angelegenheiten des Jugendschutzes; Angelegenheiten des Vereins Generationen und Gesellschaft; Angelegenheiten der Gleichstellung der Geschlechter, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen; Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommissionen und der Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsbeauftragten nach dem Landes- Gleichbehandlungsgesetz 2005 und dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005; Koordinationsstelle für Gender-Mainstreaming; Koordinationsstelle für die Integration von Migranten; Geschäftsstelle für den Integrationsbeirat; Angelegenheiten der Gewaltprävention.“
„Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Mindestsicherung, der Grundversorgung und der Flüchtlingskoordination; Unterstützung hilfsbedürftiger Tirolerinnen und Tiroler; Förderung sozialer Einrichtungen der Existenzsicherung und Armutsprävention; Sammlungswesen.“
Im § 1 wird die Bezeichnung „Abteilung Staatsbürgerschaft“ durch die Bezeichnung „Abteilung Staatsbürgerschaft und Datenschutz“ ersetzt.
Im § 1 wird nach der Aufzählung der Aufgaben der nunmehrigen Abteilung Staatsbürgerschaft und Datenschutz folgende Bestimmung eingefügt:
„Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen: Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen und sonstige Angelegenheiten der Kinderbildung und Kinderbetreuung, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen; Schul- und Bildungsangelegenheiten, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit oder der Bildungsdirektion für Tirol fallen; Aufgaben des Schul- und Heimerhalters der vom Land Tirol errichteten Schulen und Schülerheime mit Ausnahme der Landessonderschulen und Sonderschulheime, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit oder der Bildungsdirektion für Tirol fallen; fachliche Angelegenheiten der Erwachsenenbildung; Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommissionen und der Gleichbehandlungsbeauftragten nach dem Tiroler Lehrer-Diensthoheitsgesetz 2014; Aufgaben als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde der Bildungsdirektion Tirol in den in den Vollzugsbereich der Länder fallenden Angelegenheiten.“
Im § 1 wird am Ende der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und die Wortfolge „Begutachtung, Überprüfung und Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Anhängern; Ausstellung kraftfahrrechtlicher Bescheinigungen und von Zulassungsbescheinigungen zum Transport gefährlicher Güter; Eingabe von Daten in die Genehmigungsdatenbank.“ angefügt.
Im § 1 wird am Ende der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und die Wortfolge „Geschäftsstelle des Tiroler Tourismusförderungsfonds.“ angefügt.
Im § 1 wird am Ende der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Tourismus der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und die Wortfolge „Geschäftsstelle des Tiroler Tourismusförderungsfonds.“ aufgehoben.
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Kultur die Wortfolge „fachliche Angelegenheiten der Erwachsenenbildung;“ aufgehoben.
Im § 1 wird nach der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Landesstraßen und Radwege folgende Bestimmung eingefügt:
„Sachgebiet Zentrale Baudienste: Zentrale fachliche und innerorganisatorische Dienste für die Gruppe Bau und Technik und die Außenstellen; fachliche Angelegenheiten der Ziviltechniker, Baumeister und Holzbau-Meister; fachliche Angelegenheiten der Baupolizei und der Baustoffzulassung; Liegenschaftsbewertungen; Führung der Energieausweisdatenbank.“
Im §1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Hochbau der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und die Wortfolge „fachliche Angelegenheiten der Ziviltechniker; fachliche Angelegenheiten der Baupolizei und der Baustoffzulassung; Liegenschaftsbewertung.“ aufgehoben.
Im Abs. 3 des § 2 wird die Wortfolge „Allgemeine Bauangelegenheiten,“ aufgehoben und nach der Wortfolge „sowie der Sachgebiete“ die Wortfolge „Zentrale Baudienste,“ eingefügt.
(1) Diese Verordnung tritt, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist, mit 1. August 2022 in Kraft.
(2) Die Z. 3, 9, 12 und 16 treten mit 1. November 2022 in Kraft.
(3) Die Z. 13 tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
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