Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wörgl über die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe durch den Verfassungsgerichtshof
LGBLA_TI_20220505_49Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wörgl über die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe durch den VerfassungsgerichtshofGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes 2021, LGBl. Nr. 160, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2022 wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. März 2022, V 54/2021-11, zu Recht erkannt:
Die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wörgl vom 12. November 2019 über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe wird als gesetzwidrig aufgehoben.
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