Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden Oberperfuss, Unterperfuss und Ranggen des Planungsverbandes Völs – Kematen und Umgebung – Sellrain
LGBLA_TI_20220224_28Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden Oberperfuss, Unterperfuss und Ranggen des Planungsverbandes Völs – Kematen und Umgebung – SellrainGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. a und b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 167/2021, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden Oberperfuss, Unterperfuss und Ranggen des Planungsverbandes Völs – Kematen und Umgebung – Sellrain erlassen wird, LGBl. Nr. 89/2019, in der Fassung der Verordnung LGBl.Nr. 4/2022, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 3 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 3902, KG Oberperfuss, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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