Änderung des Regionalprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für den Planungsverband Zillertal
LGBLA_TI_20220113_5Änderung des Regionalprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für den Planungsverband ZillertalGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220113_5/image001.jpg
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 158/2021, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für den Planungsverband Zillertal erlassen wird, LGBl. Nr. 76/2013, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 155/2021, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 5 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Teilflächen des Grundstückes Nr. 457/1, KG Fügenberg, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangflächen ausgenommen werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.