Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
LGBLA_TI_20211221_188Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und AufenthaltsgesetzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20211221_188/image001.jpg
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 110/2021, wird verordnet:
Die Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, LGBl. Nr. 122/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 123/2009 wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird am Ende der lit. a der Beistrich durch das Wort „und“ ersetzt.
Die lit. b des § 1 hat zu lauten:
Die lit. c des § 1 wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.