Genehmigung einer Grenzänderung zwischen der Stadtgemeinde Lienz und der Gemeinde Tristach
LGBLA_TI_20211220_181Genehmigung einer Grenzänderung zwischen der Stadtgemeinde Lienz und der Gemeinde TristachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 161/2021, wird verordnet:
Die Vereinbarung der Stadtgemeinde Lienz und der Gemeinde Tristach über die Änderung ihrer Grenzen, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Lienz am 30. November 2021 und vom Gemeinderat der Gemeinde Tristach am 2. Dezember 2021 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach dem der Vereinbarung nach § 1 zugrunde liegenden Teilungsvorschlag der Vermessung Rohracher, vom 22. November 2021, G-Zl. 2171/2021.
(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadtgemeinde Lienz und der Gemeinde Tristach aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
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