Änderung der Festlegung der Erschließungskostenfaktoren
LGBLA_TI_20211122_162Änderung der Festlegung der ErschließungskostenfaktorenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 138/2019, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 184/2014, wird wie folgt geändert:
In § 1 werden bei der Aufzählung des Bezirkes Innsbruck-Land die Gemeinden „Mühlbachl,“ und „Pfons,“ aufgehoben.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
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