Ausschreibung der Neuwahl des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) in der Gemeinde Wängle
LGBLA_TI_20211020_138Ausschreibung der Neuwahl des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) in der Gemeinde WängleGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Die Bezirkshauptmannschaft Reutte schreibt nach § 73 Abs. 3 lit. b der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 113/2021, die Neuwahl des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) in der Gemeinde Wängle auf
Als Stichtag wird der 28. Oktober 2021 bestimmt.
Als Tag der engeren Wahl des(r) Bürgermeisters(in) wird Sonntag, der 23. Jänner 2022, bestimmt.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger und jede Unionsbürgerin, der/die
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