Änderung des Tiroler Mutterschutzgesetz 2005
LGBLA_TI_20210825_125Änderung des Tiroler Mutterschutzgesetz 2005Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag hat beschlossen:
Das Tiroler Mutterschutzgesetz 2005, LGBl. Nr. 63/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 135/2020, wird wie folgt geändert:
„Das Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung ist so festzulegen, dass die verbleibende regelmäßige Wochendienstzeit ein ganzzahliges Stundenausmaß umfasst.“
Im Abs. 2 des § 35 werden die lit. a, b und c aufgehoben; die bisherigen lit. d und e erhalten die Buchstabenbezeichnungen „a)“ und „b)“.
§ 40 wird aufgehoben; § 41 erhält die Paragraphenbezeichnung „§ 40“.
Dieses Gesetz tritt mit 1. September 2021 in Kraft.
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