Aufhebung des Gesetzes über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen den Ländern
LGBLA_TI_20210602_79Aufhebung des Gesetzes über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen den LändernGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen den Ländern, LGBl. Nr. 30/1974, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2005, wird aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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