Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung - Salzstraße
LGBLA_TI_20210525_74Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung - SalzstraßeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung – Salzstraße erlassen wird, LGBl. Nr. 109/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 27/2021, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 4 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 4566/1, KG Rietz, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.
Die Anlage 10 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage 2 zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1765/4, KG Polling, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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