Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und Umgebung
LGBLA_TI_20210305_36Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und UmgebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. a, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 56/2018, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 125/2018, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 9 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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