Änderung der Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung
LGBLA_TI_20210305_35Änderung der Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine VerwaltungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20210305_35/image001.jpg
Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 12/2021, wird verordnet:
Die Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung, LGBl. Nr. 114/2015, wird wie folgt geändert:
Die Anlage wird durch die Anlage zu dieser Verordnung ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.