Genehmigung einer Grenzänderung zwischen den Gemeinden Tristach und Lavant
LGBLA_TI_20210129_18Genehmigung einer Grenzänderung zwischen den Gemeinden Tristach und LavantGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:
Die Vereinbarung der Gemeinden Tristach und Lavant über die Änderung ihrer Grenzen, die vom Gemeinderat der Gemeinde Tristach am 5. November 2020 und vom Gemeinderat der Gemeinde Lavant am 16. November 2020 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach dem der Vereinbarung nach § 1 zugrunde liegenden Auszug aus der Digitalen Katastralmappe des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, Vermessungsamt Lienz, vom 30. Oktober 2020, GF-Nr. 993/2020/85 und GF-Nr. 994/2020/85.
(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Tristach und der Gemeinde Lavant aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
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