Änderung der Tiroler Landwirtschaftlichen Lehrplanverordnung 2005
LGBLA_TI_20201210_127Änderung der Tiroler Landwirtschaftlichen Lehrplanverordnung 2005Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20201210_127/image001.jpg
Aufgrund der §§ 64, 65 und 66 des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 88/2012, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 90/2020, wird verordnet:
Die Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2005, LGBl. Nr. 52/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 99/2020 wird wie folgt geändert:
„Für die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne und gemeinsamen Lehrplanbestimmungen erlassen:“
Im Abs. 2 des § 1 wird die lit. h aufgehoben.
Im § 1 wird folgende Bestimmung als Abs. 3 angefügt:
„(3) Für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen werden folgende Cluster aus dem Kompetenzmodell erlassen (Anlage 3/0):
Die Anlagen 1/0, 1/1 und 1/2 werden durch die Anlagen 1/0, 1/1 und 1/2 zu dieser Verordnung ersetzt.
Die Anlage 2/7 wird aufgehoben.
Nach der Anlage 2/6 wird die Anlage 3/0 zu dieser Verordnung angefügt.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft
(2) Die Kundmachung der Anlagen 1/0, 1/1, 1/2 und 3/0 zu dieser Verordnung richtet sich nach § 2 Abs. 2 der Tiroler Landwirtschaftlichen Lehrplanverordnung 2005.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.