Genehmigung einer Grenzänderung zwischen den Gemeinden Mils und Volders
LGBLA_TI_20201203_125Genehmigung einer Grenzänderung zwischen den Gemeinden Mils und VoldersGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 109/2020, wird verordnet:
Die Vereinbarung der Gemeinden Mils und Volders über die Änderung ihrer Grenzen, die vom Gemeinderat der Gemeinde Mils am 22. September 2020 und vom Gemeinderat der Gemeinde Volders am 17. September 2020 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach der der Vereinbarung nach § 1 zugrunde liegenden Planurkunde der Vermessung Ebenbichler ZT GmbH vom 25. Mai 2017, G.Zl. 14915/16.
(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Mils und Volders aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
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