Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Oberes und Oberstes Gericht und die Gemeinde Serfaus des Planungsverbandes Sonnenterrasse
LGBLA_TI_20200924_97Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Oberes und Oberstes Gericht und die Gemeinde Serfaus des Planungsverbandes SonnenterrasseGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 51/2020, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Oberes und Oberstes Gericht und die Gemeinde Serfaus des Planungsverbandes Sonnenterrasse erlassen wird, LGBl. Nr. 105/2019, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 5 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1455, KG Tösens, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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