Änderung des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991
LGBLA_TI_20200805_87Änderung des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag hat beschlossen:
Das Tiroler Schulorganisationsgesetz 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 51/2020, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 3 des § 58 werden die Worte „Deutsch, Mathematik“ durch die Wortfolge „Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik“ ersetzt.
Nach § 99i wird folgende Bestimmung als § 99j eingefügt:
Die Besorgung der Aufgaben der Länder nach dem Bildungsinvestitionsgesetz und die Gewährung von Zuschüssen des Landes zum Personalaufwand im Freizeitbereich des Betreuungsteiles ganztägiger Schulen obliegen der Bildungsdirektion.“
„(2) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Art. I Z 1 tritt mit 1. September 2020 in Kraft.
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