Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Imst und Umgebung sowie die Gemeinden Haiming und Roppen des Planungsverbandes Ötztal
LGBLA_TI_20200720_81Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Imst und Umgebung sowie die Gemeinden Haiming und Roppen des Planungsverbandes ÖtztalGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 51/2020, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Imst und Umgebung sowie die Gemeinden Haiming und Roppen des Planungsverbandes Ötztal erlassen wird, LGBl. Nr. 4/2018, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 51/2019, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 15 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 1581 und 1595/1, alle KG Roppen, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen ausgenommen werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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