Genehmigung einer Grenzänderung zwischen den Gemeinden Bach und Elbigenalp
LGBLA_TI_20191128_140Genehmigung einer Grenzänderung zwischen den Gemeinden Bach und ElbigenalpGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 82/2019, wird verordnet:
Die Vereinbarung der Gemeinden Bach und Elbigenalp über die Änderung ihrer Grenzen, die vom Gemeinderat der Gemeinde Bach am 26. September 2019 und vom Gemeinderat der Gemeinde Elbigenalp am 21. Oktober 2019 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach der der Vereinbarung nach § 1 zugrunde liegenden Vermessungsurkunde der GEO-GEM ZTG OG, Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, vom 19. Juni 2019, GZ. 3290/18.
(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Bach und Elbigenalp aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
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