Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung
LGBLA_TI_20191029_124Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des Art. 58 Abs. 5 lit. a der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 71/2019, wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
Die Verordnung über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 78/2019, wird wie folgt geändert:
„Landes- und Bundesrechnungsdienst einschließlich der Organisation des Landesrechnungswesens und der Betreuung der Hauptverrechnungssysteme des Landes; Erstellung des Landesrechnungsabschlusses; Prüfdienst; Lohn- und Gehaltsverrechnung für Landesbedienstete mit Ausnahme der an die Tirol Kliniken GmbH zugewiesenen Landesbediensteten sowie der Landeslehrer und der Landesvertragslehrpersonen.“
Im § 1 wird die Bezeichnung „Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei“ durch die Bezeichnung „Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht“ ersetzt.
Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der nunmehrigen Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht zu lauten:
„Angelegenheiten des land- und forstwirtschaftlichen Schul- und Erziehungswesens im Sinn des Art. 14a B-VG mit Ausnahme des Dienstrechtes und des Personalvertretungsrechtes der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer und Landesvertragslehrer; Aufgaben des Schul-(Heim-)erhalters der vom Land Tirol errichteten Schulen und Schülerheime mit Ausnahme der Landessonderschulen und Sonderschulheime; Schul- und Bildungsangelegenheiten, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen; rechtliche Angelegenheiten der Landwirtschaft und der agrarischen Marktordnung, der Fischerei, der Jagd, des Tierschutzes und der Tierversuche; Landesjagd Pitztal; Veterinärrecht; Grundverkehrsrecht; Höferecht; Arbeitsrecht und berufliche Vertretung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten; Obereinigungskommission; fachliche Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung; Land- und Forstwirtschaftsinspektion; landwirtschaftliches Versuchswesen; Einrichtung, Führung und Evidenthaltung von Bodendauerbeobachtungsflächen und sonstige fachliche Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Bodengesundheit mit Ausnahme des forstlichen Bodenschutzes; fachliche Angelegenheiten der Pflanzengesundheit; Führung der Tiroler Genbank.“
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Bodenordnung nach der Wortfolge „Fachliche Angelegenheiten der agrarischen Operationen, soweit diese nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Abteilung der Gruppe Agrar fallen;“ die Wortfolge „bodenordnungsbezogene Begleitung bei der Planung und Umsetzung von Projekten im öffentlichen Interesse;“ eingefügt.
Im § 1 wird die Bezeichnung „Abteilung Agrargemeinschaften“ durch die Bezeichnung „Abteilung Agrarrecht“ ersetzt.
Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der nunmehrigen Abteilung Agrarrecht zu lauten:
„Rechtliche Angelegenheiten der agrargemeinschaftlichen Grundstücke und der Agrargemeinschaften, insbesondere Regulierungs- und Teilungsverfahren, Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, Teilwaldrechte; Aufsicht über die Agrargemeinschaften einschließlich der Überwachung der Haushaltsführung; rechtliche Angelegenheiten der Güter- und Seilwege, der Wald-, Weide- und Feldservituten; rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes; rechtliche Angelegenheiten der Grundzusammenlegung, der Flurbereinigung und des landwirtschaftlichen Siedlungswesens; rechtliche Angelegenheiten der Baulandumlegung und Grenzänderung in Gebieten, die in ein Verfahren zur Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz einbezogen sind.“
Im § 1 wird nach der Aufzählung der Aufgaben der nunmehrigen Abteilung Agrarrecht die Abteilung Zusammenlegung, Bringung und Servituten aufgehoben.
Im § 1 werden in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht nach der Wortfolge „Heizungs- und Klimaanlagenrecht“ der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und die Wortfolge „Kanzleigeschäfte des Tiroler Bodenfonds“ aufgehoben.
Im § 1 wird die Bezeichnung „Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie“ durch die Bezeichnung „Abteilung Landesentwicklung“ ersetzt.
Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der nunmehrigen Abteilung Landesentwicklung zu lauten:
„Grundsatzfragen der Regionalpolitik, Erstellung und Koordination der Durchführung regionalwirtschaftlicher Programme; in die Landeszuständigkeit fallende Angelegenheiten der Verwaltung von EU-Regionalförderungsprogrammen, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Abteilungen übertragen werden; Koordinationsstelle für Einrichtungen des Regionalmanagements; Koordinationsstelle für Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Klimawandelanpassung und UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung; Koordinationsstelle für Angelegenheiten der Freiwilligenpartnerschaft Tirol.“
Im § 1 wird die Bezeichnung „Abteilung Verkehrsrecht“ durch die Bezeichnung „Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht“ ersetzt.
Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der nunmehrigen Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht zu lauten:
„Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Kraftfahr-, Schifffahrts- und Luftfahrtwesens sowie der Straßenpolizei; rechtliche Angelegenheiten des Straßenwesens; Rechtshilfe für ausländische Behörden; rechtliche Angelegenheiten des schienengebundenen Eisenbahnwesens; Kraftfahrlinien; rechtliche Angelegenheiten des Seilbahnwesens.“
Im § 1 wird nach der Aufzählung der Aufgaben der nunmehrigen Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht das Sachgebiet Seilbahnrecht aufgehoben.
Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Finanzen zu lauten:
„Angelegenheiten der Landesfinanzverwaltung, des Finanzausgleiches, des Stabilitätspaktes und des Konsultationsmechanismus; Finanzrisikostrategie; Abgabewesen mit Ausnahme der Gemeindeabgaben; Mitwirkung an Verträgen des Landes mit besonderen finanziellen Auswirkungen; Angelegenheiten des Steuerwesens; Verwaltung von Beteiligungen und Mitgliedschaften des Landes Tirol; Flexibilisierungsklausel Betriebe Land Tirol; Koordination der Darstellung von finanziellen Auswirkungen bei Regelungsvorhaben des Landes; Aufsicht über den Tiroler Tourismusförderungsfonds, den Tiroler Gesundheitsfonds und den Tiroler Patientenentschädigungsfonds; Kanzleigeschäfte des Tiroler Landeskoordinationskomitees.“
„Erstellung und Vollzug des Landesvoranschlages; mittelfristige Finanzplanung; Liquiditätssteuerung des Landes; Angelegenheiten des Landesrechnungsabschlusses, soweit diese nicht in den Aufgabenbereich der Abteilung Landesbuchhaltung fallen; Risikomanagement und internes Kontrollsystem im Finanzierungs- und Veranlagungsmanagement; Abwicklung der Parteienfinanzierung und der Klubförderung.“
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Wirtschaft und Wissenschaft die Wortfolge „Angelegenheiten der Tiroler Zukunftsstiftung“ durch die Wortfolge „Angelegenheiten der Standortagentur Tirol GmbH“ ersetzt.
Im Abs. 2 des § 2 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Außenstelle Agrar Lienz die Wortfolge „Agrartechnischer Bauhof Lienz“ durch die Wortfolge „Maschinenhof Agrar Lienz“ ersetzt.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Art. I Z 2, 3, 5, 6, 7, 11, 12 und 13 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
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