Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Südöstliches Mittelgebirge und die Stadt Innsbruck
LGBLA_TI_20190730_97Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Südöstliches Mittelgebirge und die Stadt InnsbruckGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 144/2018, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Südöstliches Mittelgebirge und die Stadt Innsbruck erlassen wird, LGBl. Nr. 13/2017, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 4 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Grundfläche, bestehend aus dem Grundstück Nr. 811/1 und jeweils einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 810 und 1269/4, alle KG Ampass, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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