Änderung der Übertragungsverordnung Baupolizei
LGBLA_TI_20190531_70Änderung der Übertragungsverordnung BaupolizeiGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 144/2018, wird auf Antrag der Gemeinde Walchsee verordnet:
Die Übertragungsverordnung Baupolizei, LGBl. Nr. 124/2018, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 1 des § 4 wird im Einleitungssatz das Zitat „lit. a bis d“ durch das Zitat „lit. a bis e“ ersetzt.
Im Abs. 1 des § 4 wird folgende Bestimmung als neue lit. b eingefügt; die bisherigen lit. b bis d im Abs. 1 des § 4 erhalten die Buchstabenbezeichnungen „c“ bis „e“:
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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