Änderung des Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Durchführung bestimmter Verordnungen der Europäischen Union im Bereich der Tiroler Landesrechtsordnung
LGBLA_TI_20190419_54Änderung des Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Durchführung bestimmter Verordnungen der Europäischen Union im Bereich der Tiroler LandesrechtsordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Durchführung bestimmter Verordnungen der Europäischen Union im Bereich der Tiroler Landesrechtsordnung, LGBl. Nr. 131/2018, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 1 des § 1 wird am Ende der lit. c der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Bestimmung als lit. d angefügt:
Nach dem § 7 wird folgender 4. Abschnitt eingefügt:
(1) Das Amt der Tiroler Landesregierung ist in allen landesgesetzlich geregelten Angelegenheiten Zentralbehörde im Sinn von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/1191 für die Übermittlung von Auskunftsersuchen an Behörden anderer Mitgliedstaaten über das Binnenmarkt-Informationssystem der Europäischen Union (IMI).
(2) Das Amt der Tiroler Landesregierung ist weiters Zentralbehörde
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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