Änderung der Verordnung über die Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten
LGBLA_TI_20181228_157Änderung der Verordnung über die Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen KrankenanstaltenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20181228_157/image001.jpg
Aufgrund der §§ 41 und 42 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBI. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 7/2018, wird verordnet:
Die Verordnung über die Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 135/2017, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 2 des § 1 wird in der lit. a der Betrag „129,47 Euro“ durch den Betrag „132,19 Euro“ ersetzt.
Im Abs. 2 des § 1 wird in der lit. b der Betrag „107,84 Euro“ durch den Betrag „110,05 Euro“ ersetzt.
Im Abs. 3 des § 1 wird in der lit. a der Betrag „60,60 Euro“ durch den Betrag „61,87 Euro“ ersetzt.
Im Abs. 3 des § 1 wird in der lit. b der Betrag „40,40 Euro“ durch den Betrag „41,25 Euro“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.