Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung – ERP-V Gesundheit und Sozialbetreuung
LGBLA_TI_20181218_139Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung – ERP-V Gesundheit und SozialbetreuungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20181218_139/image001.jpg
Aufgrund des § 126 Abs. 6 und 7 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, LGBl. Nr. 119/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 128/2018, wird verordnet:
Die in der Modellstellen-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung, LGBl. Nr. 138/2018, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.