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Aufgrund des Art. 51 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 53/2017, wird verordnet:
Die Verordnung über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 14/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 42/2018, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 3 des § 2 hat in der Z 3 die lit. d zu lauten:
Im Abs. 3 des § 2 wird in der Z 28 in der Einleitung die Wortfolge „und der Landeslehrer“ aufgehoben.
Im Abs. 3 des § 2 werden in der Z 28 die lit. b und i aufgehoben; die bisherigen lit. c bis h der Z 28 des § 2 Abs. 3 erhalten die Buchstabenbezeichnungen „b)“ bis „g)“; am Ende der neuen lit. g wird der Beistrich durch einen Strichpunkt ersetzt.
Im Abs. 3 des § 2 wird in der Z 28 in der neuen lit. c die Wortfolge „bezüglich der Landesbediensteten“ aufgehoben.
Im Abs. 3 des § 2 hat die Z 40 zu lauten:
In der Geschäftsverteilung der Landesregierung wird in der Aufzählung der Landeshauptmannstellvertreter ÖR Josef Geisler zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten am Ende der Z 1 die Wortfolge „Beteiligung des Landes an der Tierkörperentsorgung Tirol GmbH;“ aufgehoben.
In der Geschäftsverteilung der Landesregierung wird in der Aufzählung der Landesrätin Dr.in Beate Palfrader zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten in der Z 1 die Wortfolge „organisatorische Angelegenheiten der Schulbehörden“ durch die Wortfolge „Angelegenheiten der Bildungsdirektion, soweit sie in die Zuständigkeit des Landes fallen“ ersetzt.
In der Geschäftsverteilung der Landesregierung wird in der Aufzählung der Landesrat Mag. Johannes Tratter zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten am Ende der Z 1 die Wortfolge „Beteiligung des Landes an der Landesimmobilien-Bau- und Sanierungs-GmbH Co KG;“ angefügt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
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