Änderung eines Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Lienz und Umgebung
LGBLA_TI_20181025_119Änderung eines Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Lienz und UmgebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Lienz und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 108/2017, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 6 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Grundflächen, bestehend aus dem Grundstück Nr. .3179 und jeweils einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 1375/3 und 1370, alle KG Lienz, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen ausgenommen werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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